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Dr. med. Shasha Fang-Müller

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Rezeptbestellung über externe Dienste / Regeln zur Rezeptbestellung

Posted on 12. August 202325. Januar 2024 By admin Keine Kommentare zu Rezeptbestellung über externe Dienste / Regeln zur Rezeptbestellung

Mittlerweile bieten einige externe Anbieter die Rezeptbestellung durch eigene Dienste bei Arztpraxen an. Leider können wir aus organisatorischen Gründen Online-Rezeptbestellungen nur annehmen, die über unser eigenes Web-Formular bei uns eingehen.

Rezepte für Ihre Dauer-Medikation und Überweisungen zu Fachärzten,  zu denen Sie zu regelmäßigen Kontrollen gehen, stellen wir Ihnen gerne auf Vorbestellung aus.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankenhauseinweisungen, erstmalige Überweisungen und Neuverordnungen von Medikamenten erfordern einen Arztkontakt bzw. ärztliche Rücksprache. Deshalb ist eine Bestellung derselben im Regelfall nicht möglich (es sei denn die ärztliche Rücksprache ist bereits erfolgt).

Die Bearbeitungszeit von Rezeptbestellungen für Dauermedikation liegt immer bei einem Werktag nach dem Bestelltag. D.h. ab dem 2. Werktag nach dem Bestelltag liegen die Rezepte zur Abholung für Sie bereit. (z.B. Bestellung Montag – Abholung Mittwoch, oder Bestellung Freitag – Abholung Dienstag).

  • Damit wir Rezepte ausstellen können, muss vorher einmal im Quartal Ihre Krankenversichertenkarte bei uns eingelesen worden sein, da wir sonst keine Rezepte oder Überweisungen ausstellen können.
  • Bitte bestellen Sie Rezepte für Ihre Dauer-Medikation möglichst frühzeitig.
  • Unsere medizinischen Fachangestellten können nur Folgerezepte für DAUER-Medikamente ausstellen. Bei NEU-Verordnungen von Medikamenten ist immer ein Arztkontakt erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin.
  • Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Anforderung in stationärer Behandlung im Krankenhaus befinden, weil wir in diesem Falle nicht tätig werden dürfen. Wer sich im Krankenhaus befindet, wird vom Krankenhaus mit Medikamenten versorgt. Es ist uns gesetzlich untersagt, Rezepte für Patientinnen und Patienten auszustellen, die sich in stationärer Behandlung befinden.
  • Bei Entlassung aus dem Krankenhaus brauchen wir für die Rezepterstellung der Entlass-Medikation den Krankenhausbrief. Krankenhausbriefe können Sie uns postalisch oder per E-Mail an praxis@fang-mueller.de zusenden oder persönlich vorbeibringen. Falls neue Medikamente angesetzt wurden, bitten wir Sie oder eine beauftragte Person, mit dem Bericht vorbeizukommen, damit wir die Rezepte ausstellen können. (In diesem Fall können Sie die Rezepte gleich mitnehmen.)
  • Die Dauerverordnung von Medikamenten verpflichtet uns zur regelmäßigen Kontrolle des Therapieerfolges und des Fortbestehens der Indikation. Bitte kommen Sie deshalb regelmäßig in die Sprechstunde, da wir sonst keine weitere Verordnung vornehmen können. In welchen Abständen dies notwendig und sinnvoll ist, bespreche ich gerne mit Ihnen.
  • Papier-Rezepte versenden wir derzeit an die von Ihnen im Online-Formular gewünschte Apotheke. Andernfalls können Sie Papier-Rezepte auch in der Praxis zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten entgegennehmen. Bitte beachten Sie, dass bei Kassenpatienten ab dem 01.01.2024 grundsätzlich nur noch e-Rezepte ausgestellt werden. Sie können dann als Kassenpatient das Medikament unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte in einer beliebigen Apotheke abholen – ohne ein Papier-Rezept vorzulegen.   
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