Ab sofort können in unserer Praxis – neben den klassischen Verordnungsrezepten auf Papier – auch elektronische Rezepte ausgestellt werden.
Welche Voraussetzungen sind zur Ausstellung eines E-Rezeptes notwendig:
- Die Ausstellung von elektronischen Rezepten ist jedoch (derzeit) nur bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten möglich.
- Die Krankenversichertenkarte muss in dem der Ausstellung des Rezeptes vorliegenden Quartals bereits einmal unserer Praxis vorgelegen haben.
Welche Vorteile bietet Ihnen das E-Rezept:
- Sie müssen das E-Rezept nicht mehr in unserer Arztpraxis abholen.
- Es ist ausreichend, Ihre Gesundheitskarte der Apotheke vorzulegen 1) oder
- Ihre E-Rezept-App 2) mit dem generierten Barcode auf Ihrem Smartphone der Apotheke vorzulegen
1) Sie benötigen zur Vorlage der Gesundheitskarte in der Apotheke eine neuere NFC-fähige Gesundheitskarte und einen PIN. Beides erhalten Sie kostenlos von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung!
2) Sie benötigen eine kostenlose App für Ihr Smartphone (Android-Geräte, Apple-Geräte, einige Huawei-Geräte)
Welche Rezepte können derzeit nicht als E-Rezept ausgestellt werden:
- Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente
- verschreibungspflichtige Medikamente für Privatpatienten
- Rezepte auf denen
- Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) oder
- Heilmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnet werden
Wie erhalte ich das E-Rezept in der Praxis:
Falls Sie über eine Dauermedikation verfügen, können Sie das E-Rezept online hier ausstellen lassen!
Weiterführende Hinweise zur Einführung des E-Rezeptes erhalten Sie hier!