Ab sofort sind wir an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Damit haben wir die Möglichkeit, einen sog. Notfalldatensatz auf Ihrer Gesundheitskarte zu speichern.
Dieser Datensatz ermöglicht es zum Beispiel einem Rettungssanitäter oder Notarzt wichtige Informationen zu Ihren Erkrankungen zu erhalten und richtige Maßnahmen zu treffen, wenn Sie zum Beispiel nicht mehr ansprechbar sind oder nicht mehr in der Lage sind, diese Informationen mit dem Arzt zu besprechen.
Gespeichert werden könnte bspw. eine Schwangerschaft und der voraussichtliche Entbindungstermin, Dauerindikationen wie z.B. Diabetes Mellitus, Bluthochdruck oder auch Unverträglichkeiten oder Allergien gegen bestimmte Medikamente oder Inhaltsstoffe.
So ermöglichen Sie im Notfall eine ihrer Situation angepasste Behandlung. Die Speicherung erfolgt in unserer Praxis kostenfrei. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich mit einer PIN vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. In der Standardeinstellung ist die PIN beim NFDM deaktiviert; Versicherte können den PIN-Schutz aber jederzeit aktivieren. Dann ist das Auslesen, Anlegen oder Aktualisieren der Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nur mit der PIN-Eingabe des oder der Versicherten möglich.
In Nofallsituationen können Ärztinnen und Ärzte den Notfalldatensatz auch ohne PIN-Eingabe lesen. In diesem Fall müssen sie im Praxisverwaltungssystem angeben, dass das Lesen der Notfalldaten auf der eGK im Zusammenhang mit einem Notfall geschieht. Dies ist etwa der Fall, wenn Versicherte nicht ansprechbar oder auskunftsfähig sind.
Psychotherapeutinnnen und -therapeuten dürfen dagegen in jedem Fall nur mit der PIN-Eingabe des oder der Versicherten die Notfalldaten auslesen.
Neben dem Notfalldatensatz können Patientinnen und Patienten auf Wunsch den sogenannten Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) befüllen lassen. Hier können Informationen dazu hinterlegt werden, ob und wo wichtige, persönliche Dokument hinterlegt sind, die für die medizinische Versorgung relevant sind.
Das sind zum Beispiel:
- Organspendeausweis
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht