Ab dem 15. Januar 2025 kann die „elektronische Patientenakte“ von Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern genutzt werden, wenn die Praxis bzw. das Krankenhaus an dem Pilotprojekt teilnimmt. Wir haben ab heute die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme geschaffen. Mehr erfahren Sie hier:
- https://www.kbv.de/html/69298.php
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/
- https://www.zeit.de/gesundheit/2025-01/epa-elektronische-patientenakte-modellregionen-start-krankenkasse-gesetzlich-versicherte